Reisebilder aus der Ukraine, der Slowakei, Rumänien und Osteuropa. Reflexionen zum Alltag, Reiseberichte, Kurioses und Interessantes vom Zusammenleben der Völker, Privates für Freunde und Bekannte...

Montag, 28. September 2015

Erlebnisse mit der Abmahnindustrie

RA Waldorf Frommer, einschlägig bekannt, schickten mir am 29. 07. 2011 eine "Abmahnung" nebst "Unterlassungserklärung" im Namen von Random House wegen illegalen Downloads eines Hörbuchs (oder war es ein Film?) aus der Harry- Potter- Serie. Forderung 806,- Euro. Der Lacher beginnt mit der Mitteilung von Kabel- Deutschland, der Download habe von 22:12:24 bis 23:58:07 gedauert. Das nennt man Selbstkritik, denn die miesen Downloadraten des 50mbit- Vertrages bei dieser Firma nerven uns schon lange, aber dass ein Hörbuch (Film?) SO LANGE dauert...

Gut. Ich ahnte, dass es nichts bringt, aber a) konnte ich damals eine Klageerhebung absolut nicht gebrauchen und b) wollte ich doch sehen, WIE die Sache schief geht. Und sie ging schief.

Gegen den Vorwurf lässt sich nichts ausrichten, so die einhellige Auskunft, also müsste ein anderer RA her, der Hilfe schafft. Im Internet stößt man sofort und beinahe ausschließlich auf RA Hechler. Also wird der Mann beauftragt. Er schlägt vor, eine (vorformulierte) "Unterlassungserklärung" abzugeben und 100,- Euro (vorbehaltlich, die Sache ist damit erledigt) an Random House zu zahlen. Dem Schreiben liegt ein ausführliches Konvolut bei, in dem (serienmäßig) erklärt wird, dass mein Internetanschluss auch von meinen Kindern genutzt werden konnte und im Nachhinein nicht festzustellen wäre, wer der Schuldige sei. Das ist also die Verhandlungsstrategie. Angefügt ist: "Wir bieten Ihnen an, unsere Tätigkeit nicht nach der sehr viel teureren Gebührenordnung (RVG) abzurechnen, sondern mit dem obigen Betrag." Warum eigentlich nicht nach der Ordnung? Egal, mir soll es Recht sein. Ich zahle also 261,80 Euro pauschal nach § 4 Abs. 2 Satz 1 RVG. 

Beinahe drei Jahre schien es so, als wäre es das nun. Aber dann kommt von RA Hechler am 17. 05. 2014 die Mitteilung, Waldorf Frommer hätten nun doch ein Gerichtsverfahren angedroht. "Sofern Sie, wie besprochen, weiterhin versuchen, die Sache bis zur Verjährung (frühestens Ende 2014) auszusitzen, so besteht kein Handlungsbedarf. Wir haben bereits über 6.000 Fälle gegen Waldorf Frommer bearbeitet. Trotz der immer gleichen Schreiben wurde in lediglich ca. 3% der Fälle tatsächlich eine Klage erhoben, 97 % der Fälle verjährten ohne Bezahlung an Waldorf." Das klingt gut. Korrekt wird angefügt: "Sofern Sie die Sache endgültig beenden möchten, bezahlen Sie den im Schreiben noch geforderten Restbetrag... Dies würde jedoch ihrer bisherigen Strategie widersprechen... und Sie würden mit ihrer Zahlung die Abmahnindustrie finanzieren." DAS wollte ich gewiss nicht, obwohl sich in mir der Verdacht regte, dass mich Waldorf Frommer durch die vorherige Zahlung der 100,- Euro an der Angel hatten: Warum sich mit denen beschäftigen, die gar nicht erst reagiert haben, wenn man da einen hat, der schon ein bisschen "weich" ist?

Am 19. (!) Dez. 2014 erreicht mich die Klageschrift von Waldorf Frommer. Sie wollen die ausstehenden 706,- Euro. RA Hechler trat in Aktion: "Ich habe mit der Kanzlei Waldorf Frommer den beigefügten Vergleich ausgehandelt. Keinen Sinn macht es, den Upload der Datei zu bestreiten. Ein Gutachten hierzu wurde bereits zigmal erstellt und kostet über Euro 5000,00 für den Verlierer des Prozesses." So ist das also. Man glaubt sich im Recht, weil man sicher ist, den inkrimierten Download nicht ausgeführt zu haben, aber Recht ist nur, was sich als solches beweisen lässt. Oder man gibt eigenes Verschulden gegen besseres Wissen zu: Bei persönlichem Erscheinen vor Gericht und der Beschuldigung, eines meiner Kinder hätte den Download veranlasst, könnte ich den Prozess dennoch gewinnen. Ich aber befürchte, dass dann die Forderung an meine Töchter geht, womit der Familie nichts genützt wäre, und belasse es bei der Vertretung durch die RA Kanzlei. Und so nimmt das Verfahren seinen Lauf. Vom Amtsgericht Leipzig werden ich zur Zahlung von 506,00 Euro verurteilt. Der Vergleich brachte also netto 200,- Euro "Ersparnis". Allerdings beträgt die Forderung für die Prozessvertretung 295,12 Euro. Das sind insgesamt 556,92 Euro für RA Hechler. Waldorf Frommer kriegen auch noch ihr Schmeckerchen. Incl. der 50,- Euro Gerichtskosten habe ich 289,- Euro zu zahlen. 

BILANZ: Statt 806,- Euro ohne Inanspruchnahme eines RA habe ich unterm Strich 1451,92 Euro verloren. Überflüssig zu sagen, dass ich für "Harry Potter" wenig übrig habe und mir das Hörbuch, das allerdings von Rufus Beck genial eingesprochen ist (wie ich aus der Kassettenfassung weiß, die ich mit meinen damals noch kleinen Kindern auf den stundenlangen Heimfahrten aus Polen mit Vergnügen hörte) niemals aus dem Internet laden würde noch wirklich geladen habe. Den Film sowieso nicht.  

NACHSATZ vom 01. 05. 2018: Der Beitrag wurde auf ein Schreiben von RA Hechler hin geändert. Richtig ist, dass ich mich eher über das Gebahren der Abmahnindustrie und die Unzulänglichkeiten der diese begünstigenden Strafverfolgung hätte aufregen sollen. Womöglich nur spekulative, auf jeden Fall nicht beweisbare Behauptungen habe ich daher gelöscht. Sollten sie unzutreffend gewesen sein, bedauere ich das. An der Verbreitung von Fake News ist mir nicht gelegen. Davon abgesehen belasse ich den Eintrag in der vorliegenden Form im Netz, damit auch andere Betroffene erfahren können, dass die Hoffnungen auf einen effektiven Rechtsbeistand trotz ausgewiesener statistischer Daten nicht immer berechtigt sind. Das gilt unabhängig von meinen Erfahrungen mit einer speziellen Kanzlei.  

Keine Kommentare: